Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Aufnahmevoraussetzung
Der Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist ein bei der Zahnärztekammer entsprechend dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf. Um in die Fachklasse aufgenommen zu werden, wird ein gültiger Ausbildungsvertrag als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r benötigt. Die Ausbildung erfolgt parallel in der Ausbildungspraxis und in der Berufsschule.
Bildungsziel
Der Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r gehört zu den Fachberufen im Gesundheitswesen. Im Mittelpunkt der (in der Regel) dreijährigen Ausbildung steht der Patient. Die Lerninhalte werden daher unter dem Aspekt des patientenorientierten Handelns vermittelt. Lernfelder ermöglichen ganzheitliche Lernprozesse, die übergreifend in den Unterrichtsfächern unterrichtet werden. Ziel ist die Vermittlung einer umfassenden (beruflichen, gesellschaftlichen und persönlichen) Handlungskompetenz und die Vorbereitung auf ein lebensbegleitendes Lernen.
Link: Lernfelder
Link: Unterrichtsfächer
Abschluss
Im zweiten Ausbildungsjahr findet eine schriftliche Zwischenprüfung statt. Beim Abschluss ist zwischen dem Berufsabschluss und dem Berufsschulabschluss zu unterscheiden. Der Berufsabschluss wird durch eine Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer Nordrhein erworben. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann mit dem Abschluss der Berufsschule ein höherer Bildungsabschluss erreicht werden, z. B. die Fachoberschulreife.
Möglichkeiten nach dem Abschluss
Bei der Zahnärztekammer Nordrhein gibt es für die/den Zahnmedizinische/n Fachangestellte/n ein vielfältiges berufsbegleitendes Fortbildungsangebot, das bei der Zahnärztekammer erfragt werden kann.Die Anschrift der Zahnärztekammer Nordrhein lautet:
Postfach 10 55 15
40046 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 5 26 05 – 70 / 71 / 16 / 72
Fax: (02 11) 5 26 05 21
E-Mail:
info@zaek-nr.de
Internet:
www.zaek-nr.de
Praktika /Sonstiges
Kann eine Ausbildungspraxis die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten selbst nicht vermitteln, so muss der/die Ausbildende gemäß Ausbildungsvertrag dafür Sorge tragen, dass diese Ausbildungsinhalte außerbetrieblich vermittelt werden. Dies kann dann ggf. durch ein Praktikum in einer geeigneten anderen Zahnarztpraxis erfolgen.
Auskunft / Ansprechpartner / Anmeldung
Berufskolleg Eifel des Kreises Euskirchen in Kall
Loshardt 2,
53925 Kall
Telefon: +49 2441 7797-0
Telefax: +49 2441 7797-79
E-Mail:
aktuelle.infos@berufskolleg-eifel.de
Internet:
www.berufskolleg-eifel.de
Bei Fragen steht Ihnen der Bildungsgangleiter/ die Bildungsgangleiterin gerne zur Verfügung.
Name:
Ulrike von Dincklage
E-mail:
ulrike.vondincklage@berufskolleg-eifel.de